Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan: Vom Frieden besser schweigen

Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan: Vom Frieden besser schweigen

14. июля 2020 0 Автор Asif Masimov
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Heiko Langner

Politikwissenschaftler und Konfliktforscher

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Was hinter der auf den ersten armenischen Forderung steckt, dass Aserbaidschan mit Bergkarabach gleichberechtigte Direktverhandlungen aufnehmen müsse?

In dem zuletzt deutlich entspannten armenisch-aserbaidschanischen Konflikt um Bergkarabach verhärten sich die Fronten wieder zusehends. Anfang August 2019 äußerte Armeniens Regierungschef Nikol Paschinjan bei seiner Stippvisite in die von Aserbaidschan abtrünnige und von armenischen Separatisten kontrollierte Region, dass Bergkarabach Armenien sei. Was primär wohl an die „Heimatfront“ adressiert gewesen war, kam faktisch einer Absage an den Friedensprozess gleich. Denn beide Konfliktparteien hatten sich schon vor längerer Zeit auf die sog. „Madrider Basisprinzipen“ verständigt, wonach der politische Status Bergkarabachs erst am Ende eines erfolgreichen Friedensprozesses in einem bindenden Referendum mit Beteiligung beider Bevölkerungsgruppen unter internationaler Aufsicht festgelegt werden soll. Als gleichwertige Reaktion auf Paschinjans Statement hätte Aserbaidschans Staatspräsident Ilham Alijew seiner Bevölkerung eigentlich erklären müssen, dass die Friedensverhandlungen mit Armenien gescheitert seien und nur noch die militärische Option übrig bliebe. Für diesen Fall wäre durch den deutschen Medienwald sicherlich ein Sturm der Entrüstung über aserbaidschanische „Kriegstreiberei“ gefegt. Dass Aserbaidschans Regierung diesen Schritt nicht unternahm, zeigt einmal mehr, welche Konfliktpartei ein echtes Verhandlungsinteresse hat, und welche ein solches nur vortäuscht. Armeniens Infragestellung des Friedensprozesses war den deutschen Mainstreammedien keine Zeile wert. Einzig die Bundestagsabgeordnete und Vize-Vorsitzende der deutsch-südkaukasischen Parlamentariergruppe, Helin Evrim Sommer (Die Linke), wies auf Twitter maßvoll darauf hin, dass Armenien die grundlegenden Verhandlungsprinzipien akzeptieren müsse, weil es sonst keine Lösung für den Dauerkonflikt gebe. Doch worum geht es dabei?

Politik hat mit der Betrachtung der Wirklichkeit zu beginnen. Aus Sicht des internationalen Rechts ist die Ausgangssituation jedenfalls eindeutig: Das zu Zeiten der UdSSR armenische Autonomiegebiet Bergkarabach sowie die sieben umliegenden, armenisch kontrollierten Gebiete sind laut mehreren UN-Resolutionen völkerrechtlich integrale Bestandteile der unabhängigen Republik Aserbaidschan. Folgerichtig hat bislang kein einziger Staat die selbstausgerufene „Republik Bergkarabach bzw. Arzach“ diplomatisch anerkannt, bezeichnenderweise auch Armenien nicht. Mit seiner Nichtanerkennung Bergkarabachs bestätigt Armenien vielmehr sogar selbst die Rechtswidrigkeit der einseitigen Abspaltung.

Die zweite politisch unangenehme Tatsache betrifft den Charakter des Konflikts. Im Oktober 2014 bestätigte in seltener Klarheit die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der oppositionellen Linksfraktion erstmals auch offiziell, was die Berliner Spatzen schon seit langem von den Dächern pfiffen:

„Von den 23.000 Soldaten der „Selbstverteidigungskräfte“ der sogenannten Republik Bergkarabach sind 8.000 Soldaten Angehörige der regulären Streitkräfte der Republik Armenien. Der überwiegende Teil der „Selbstverteidigungskräfte“ wird durch Wehrpflichtige gestellt, die wiederum mehrheitlich aus Armenien rekrutiert werden.“ (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/2816, dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/028/1802816.pdf)

Die Bundesregierung Deutschland

Mit anderen Worten: die „Selbstverteidigungskräfte“ Bergkarabachs sind ein Hirngespinst. Die besetzten Gebiete werden von der Armee der Republik Armenien kontrolliert. Unmittelbar danach heißt es weiter:

„Die Bundesregierung betrachtet den Bergkarabach-Konflikt als einen zwischenstaatlichen Konflikt zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan.“ (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2816, dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/028/1802816.pdf)

Die Bundesregierung Deutschland

Damit wird zugleich entlarvt, was hinter der auf den ersten Blick plausibel klingenden armenischen Forderung steckt, dass Aserbaidschan für Lösungsfortschritte mit Bergkarabach gleichberechtigte Direktverhandlungen aufnehmen müsse: Der zwischenstaatliche Konfliktcharakter und Armeniens völkerrechtswidrige Besatzung sollen verschleiert sowie das separatistische Regime aufgewertet werden. Zu Propagandazwecken wird auch gern ein reger politischer Besuchstourismus von Abgeordneten aus dem Bundestag und den Parlamenten der Bundesländer in das umstrittene Gebiet organisiert und mit dem öffentlichkeitswirksamen Empfang durch Vertreter der armenischen Separatisten verbunden, was umgehend zu Einreiseverboten in Aserbaidschan führt. Laut der öffentlich zugänglichen „Schwarzen Liste“ Aserbaidschans handelt es sich bei den betroffenen Abgeordneten oft um klassische Hinterbänkler. Es ist jedoch kein Zufall, dass davon die meisten Mitglieder der rechtsnationalen „Alternative für Deutschland“ sind und ihr völkisch-nationalistischer Flügel dominiert. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Die politischen Vorstellungen von deutschen und armenischen Nationalisten sind eben doch sehr ähnlich.

Natürlich verbietet sich bei einem komplexen Konflikt binäres Schwarz-Weiß-Denken spätestens auf der menschlichen Ebene. Denn alle Menschen haben als Individuen wie als Gruppen kraft ihres Menschseins die gleichen Rechte. Das gilt ohne Wenn und Aber auch für die armenische Bevölkerung in Bergkarabach, die in dem Konflikt genauso ihre Opfer zu beklagen hat. Die zivilisatorische Errungenschaft universaler und unteilbarer Menschenrechte verlangt aber die Bereitschaft zu Kompromissen, um im Streitfall gegensätzliche Interessen auszugleichen. Deshalb hat die mit den Friedensverhandlungen beauftragte OSZE-Minsk-Gruppe, deren trilateralen Vorsitz sich Russland, die USA und Frankreich gemeinsam teilen, mit Zustimmung Armeniens und Aserbaidschans seit 2007 die Madrider Basisprinzipien als Fahrplan zur Friedenslösung entwickelt. Dieser sieht nicht zufällig zunächst den Teilrückzug der armenischen Streitkräfte aus den besetzten Gebieten um Bergkarabach und deren Rückgabe an Aserbaidschan vor. Auf diese Gebiete kann Armenien nicht einmal hypothetisch Anspruch erheben, weil sie vor dem Krieg von der aserbaidschanischen Bevölkerung sowie von der kurdischen Minderheit besiedelt waren und allen Binnenvertriebenen ein Rückkehrrecht zusteht. Das schrittweise Vorgehen ergibt zudem Sinn: zuerst müssen die politischen Beziehungen normalisiert und das Vertrauen zwischen den Bevölkerungsgruppen wiederhergestellt sein, bevor der finale Status von Bergkarabach bestimmt wird – eben damit die armenische Bevölkerung und die zurückgekehrte aserbaidschanische Bevölkerung von Bergkarabach auch nach der Statusentscheidung miteinander weiterhin in Freiheit und Sicherheit in der Region leben können. Wer diese grundlegenden Verhandlungsprinzipien für obsolet erklärt, sollte vom Frieden besser schweigen.


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