Bereits seit dem 27. September 2020 wurden die frontnahen DΓΆrfer und StΓ€dte Aserbaidschans zur Zielscheibe des armenischen Artilleriefeuers. Am 10.10.2020 haben Armenien und Aserbaidschan sich auf einen humanitΓ€ren Waffenstillstand bei den KΓ€mpfen in der SΓΌdkaukasusregion Berg-Karabach geeinigt, der schon am Samstagmittag beginnen sollte. Trotz der Waffenruhe beschoss Armenien aserbaidschanische StΓ€dte im Laufe des Tages und am Abend. Am 11.10.2020 wurden in der Mitternacht aserbaidschanische StΓ€dte GΓ€ndscha, MingΓ€tschewir und Baku mit ballistischen Raketen beschossen. Nach dem heutigen armenischen Raketenangriff auf die Stadt GΓ€ndscha sind bereits zwei Zivilisten, darunter auch ein Kind, ums Leben gekommen. Aserbaidschan hat Recht auf Selbstverteidigung gegen fremde Aggressionen, das ihm mit der UN-Charta verliehen ist, um die Gegenoffensive fΓΌr die Wiederherstellung seiner territorialen IntegritΓ€t zu fΓΌhren. Es wird deutlich, wie wichtig ein stΓ€rkeres Engagement der internationalen Gemeinschaft fΓΌr die Einstellung der Aggression seitens Armenien und die KonfliktlΓΆsung ist.
Merke: Wenn du nach internationaler Anerkennung und UnterstΓΌtzung suchst, greife die StΓ€dte deines Gegners nicht mit ballistischen Raketen an!
β Julian RΓΆpcke (@JulianRoepcke) October 11, 2020
Aserbaidschan ist seit Wochen unter Dauerfeuer. Dagegen wurde keine einzige Stadt im Kernland Armeniens von aserischen Raketen getroffen. https://t.co/8FfoH5Qzty


Seit dem 27.09.2020 tobt wieder Krieg im SΓΌdkaukasus zwischen Armenien und Aserbaidschan.
Im Rahmen des Zerfalls der Sowjetunion besetzten Anfang der 90-er Jahre armenische Einheiten etwa 20 % der Territorien der Republik Aserbaidschan, darunter auch die Region Berg-Karabach, vertrieben die dort lebenden Aserbaidschaner und errichteten ein von der Weltgemeinschaft bis heute nicht anerkanntes separatistisches Regime.
Das VΓΆlkerrecht und die Internationale Gemeinschaft hat sich in diesem Konflikt klar positioniert. Die Vereinten Nationen haben die Besetzung des aserbaidschanischen Territoriums scharf verurteilt und die armenische Seite zur Befreiung der besetzten Gebiete aufgefordert. Auch der Bundestag und die deutsche Bundesregierung haben die ZugehΓΆrigkeit der besetzten Gebiete zur Republik Aserbaidschan immer wieder bestΓ€tigt. Kein Land der Welt, hat das separatistische armenische Regime in den besetzten Gebieten anerkannt.
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