Zwischen Heldengedenken und Opferverhöhnung- Zum Denkmalbau für den armenischen Nationalisten Garegin Nzdeh (Garegin Ter-Arutyunyan) in Pliska/Bulgarien

Zwischen Heldengedenken und Opferverhöhnung- Zum Denkmalbau für den armenischen Nationalisten Garegin Nzdeh (Garegin Ter-Arutyunyan) in Pliska/Bulgarien

15. ноября 2019 0 Автор Matthias Wolf
Matthias Wolf

Matthias Wolf

Sprachwissenschaftler und Lehrer (Potsdam) © Alumniportal Aserbaidschan

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Jedes Volk, so sagt man, hat seine Helden. Jedes Volk hat sie und braucht sie offenbar auch, um sich historisch und kulturell zu legitmieren. Diese Ansicht wird weitgehend vertreten, umso mehr, als die diversen post-nationalen Bewegungen aus Westeuropa und dem anglo-amerikanischen Kulturraum noch nicht überall Fuß gefasst haben oder, das ist wahrscheinlicher, nicht überall mit Wohlwollen betrachtet werden. Denn Teil einer Nation zu sein,bedeutet für viele Menschen, eine Heimat zu besitzen und mit einer Kultur verwachsen zu sein, die man selbst ganz genau kennt und die man (im besten Falle) mit anderen Kulturen in Beziehung zu setzen vermag.  Im Zuge dieses aktuellen historischen Normalzustandes ist also auch die Verehrung von Helden durchaus eine normale Geste der Solidarität, die entweder nur dem eigenen Land und Volk oder auch anderen Völkerschaften gewidmet werden kann, sofern diese maßgeblich am Wohlergehen und der nationalen Selbstbestimmung eines Landes historisch beteiligt waren. Hierzu lassen sich in der Weltgeschichte viele Beispiele finden. Sei es die Bewegung des Mustafa Kemal Atatürk, der die Türkei zu einem modernen Staat machte und dabei auch zu  einem großen Vorbild für andere Politiker wurde oder die zaristisch-russischen Truppen, die in den Jahren 1876-78 der bulgarischen Nation dabei halfen, sich von der osmanischen Fremdherrschaft zu befreien und letztendlich ihr eigenes Gemeinwesen aufzurichten. In allem Gedenken an die damaligen Ereignisse drückt sich eine tiefe kollektive Dankbarkeit für das aus, was die Völker dieser Länder als ihre heutige, weitgehend friedliche Normalität betrachten.

Allerdings ist solch eine Kultivierung nationalen Gedenkens nicht immer unproblematisch. Dies hat nur allzu oft einen politischen Hintergrund, da die Politik bestimmt, welche Verehrung von Helden statthaft ist und welche eher marginalisiert oder gar verboten werden sollte. Hierin kann man  entweder eine Beschneidung der Meinungsfreiheit oder aber einen Schutzmechanismus demokratischer Strukturen ausmachen. Letzterer sorgt dafür, dass dunkle Kapitel der Geschichte eines Landes nicht verklärt werden können und damit eine Wirkungskraft erhalten, die einem positiven Menschenbild, demokratischen Verfassungen und der Gewährleistung einer  friedlichen Koexistenz der Völker Hohn sprechen. Meist funktionieren heutzutage solche politischen und gesellschaftlichen Mechanismen auch vorbildlich, da Bildung, internationale kulturelle Partnerschaften oder bilaterale Abkommen in der Wirtschaft eine friedliche Lösung von Konflikten bedingen. In manchen Fällen jedoch sind politische Akte der Solidarität zu hinterfragen, selbst wenn sie von mehreren Staaten im gegenseitigen Einvernehmen gebilligt werden. Im vorliegenden Fall soll die Auseinandersetzung mit einer armenisch-bulgarischen Kooperation erfolgen, bei der die Errichtung eines Denkmals für den armenischen Nationalhelden Garegin Nzdeh in der bulgarischen Stadt Pliska zur Diskussion steht. Denn die Glorifizierung dieses von den Armeniern verehrten Freiheitskämpfers hat, bei allen positiven Absichten dem armenischenVolk gegenüber, auch eine problematische Dimension, die um eines positiven Menschenbildes und der Friedensfrage Willen nicht verschwiegen werden darf.

Zunächst muss einer Bewertung der Person Garegin Nzdehs und seiner politischen Ziele eine    historische Kontextualisierung vorangestellt werden. Dazu gehört zum einen eine Charakterisierung jener Zeit, in der diese Person auftrat, zum anderen aber auch eine Vorstellung der Ideologie, die ihr Handeln bestimmte. Hierzu sind auch Vergleiche mit anderen Anschauungen von Vorteil, die zeitgleich in Europa auftraten und Garegin Nzdeh entweder inspirierten oder auch seine aktive Unterstützung erfuhren. Genauer gesagt muss geklärt werden, wie groß der Wirkungskreis dieser Person war und welche Ideen dabei die Triebkraft darstellten, die bis heute für unsere Vorstellung einer friedlichen Koexistenz der Völker problematisch ist. Hierzu liegen folgende Informationen vor: Garegin Nzdeh (oder auch Garegin Ter Arutyunyan) war ein armenischer Ultra-Nationalist, der, wie viele Menschen in Armenien zu jener Zeit, von einem armenischen Großreich und damit von einem Weltmachtstatus beseelt war, der seinem Volk zukommen sollte. Motivation hierzu war einerseits die Tatsache, dass Armenien eine der ältesten christlichen Zivilisationen Europas darstellt, andererseits aber auch der Umstand, dass sich dieses Land immer wieder von potentiellen Zerstörern dieser Kultur umgeben glaubte. Zu den potentiellen äußeren Feinden Armeniens zählen bis heute die Türkei und Aserbaidschan. Beide Länder repräsentieren aus unterschiedlichen Gründen Feindbilder, die ein Revanchebedürfnis Armeniens heraufbeschwören und bis heute nicht bereinigt worden sind. Die heutige Türkei und ihr Vorläufer, das Osmanische Reich, stehen in dem Ruf explizit Christen verfolgt und es dabei besonders auf die Armenier abgesehen zu haben. Dies wird vor allem für die Zeit von 1915-1916 angenommen, da zu dieser Zeit von osmanischer Seite der Verdacht im Raum  stand, dass die Armenier an einer „christlichen Verschwörung“ des Westens und Russlands beteiligt gewesen seien, die wiederum darauf abzielte, das Osmanische Reich wirtschaftlich und militärisch zu schwächen. Ob diese These haltbar ist, lässt sich nicht zweifelsfrei beantworten. Denn innerhalb der Geschichtsschreibung zum Ersten Weltkrieg werden auch Beispiele präventiver Umsiedlung angeführt, bei denen Dörfer evakuiert und gerade Frauen, Kinder und alte Menschen weiter entfernt vom Kampfgeschehen untergebracht werden sollten. Dabei soll es, wie die armenische Seite behauptet, zu Übergriffen und gezielten Misshandlungen an Armeniern durch die türkischen Streitkräfte gekommen sein. In der Folge wurde dies als Genozid deklariert und dieser Einordnung von vielen Regierungen in Europa zugestimmt. Auch die Bundesrepublik Deutschland stimmte 2015 einer etwaigen Resolution zu, was Proteste der türkisch- und aserbaidschanischstämmigen Bevölkerung  hierzulande nach sich zog.

Zur aserbaidschanischen Perspektive selbst ist anzuführen, dass hier die Glorifizierung von Garegin Nzdeh als Freiheitsheld Armeniens insofern problematisch erscheint, als dass diese Person zu verschiedenen Zeiten auf den Plan trat, in der die Soveränität Aserbaidschans Hauptziel der inneren und äußeren Politik war. Schon in den Jahren 1918-1920, als Aserbaidschan seine Eigenstaatlichkeit proklamierte und damit zur ersten islamisch geprägten Republik wurde, in der Frauen ein Wahlrecht besaßen, ereigneten sich im Gebiet von Bergkarabach Pogrome gegen die aserbaidschanische Bevölkerung, bei denen Garegin Nzdeh als  kommandierender Offizier beteiligt war.

Auch während der 1940er Jahre, als Nazi-Deutschland die Sowjetunion überfiel und dabei auch die Bevölkerung im Kaukasus terrorisierte, wirkte Garegin Nzdeh auf Hitlers Seite mit. Hierzu muss allerdings bemerkt werden, dass Hitlers Strategie an der Ostfront immer in einer Art „Ausspielungstaktik“ bestand. Jede Kraft, die der Sowjetunion als Einheit schaden wollte, war den Nazis ein willkommener Bündnispartner. Hierzu zählten sowohl die Armenier, die als „arisches Volk“ gegen vermeintliche „Untermenschen“ (Russen, Aserbaidschaner, Kasachen u.ä.) kämpfen sollten, als auch in Teilen die Aserbaidschaner, die ebenfalls zur damaligen Zeit eine Chance sahen, den russischen Einfluss loszuwerden und ihre einstige Republik von 1918, die nur bis 1920 bestanden hatte, zu erneuern. Doch auch in dieser Zeit wurden aserbaidschanische Zivilisten Opfer armenischer Aggression. Diese berief sich nun, durch Hitlers Rassenwahn angestachelt, zunehmend auf den ethnischen Aspekt. In der Folge ging es den armenischen Kräften darum, ihren Traum von einem Großreich zu verwirklichen und dieses von Muslimen, namentlich von Aserbaidschanern, zu säubern. Diese Idee griff Garegin Nzdeh auf, wobei seine eigene Ideologie, der „Tseghakronismus“, der bereits im Vorfeld bestanden hatte, in dieser Zeit massiv durch rassistische Elemente komplettiert wurde. Dieser Rassismus richtete sich aber nicht nur gegen Aserbaidschaner, sondern auch gegen Völker slawischen Ursprungs. Auch in diesem Punkt sind also Parallelen zur Rassenideologie Hitlers zu erkennen, der den Krieg gegen die Sowjetunion ja auch als einen  „Krieg um Lebensraum“ betrachtete.

Nach der Charakterisierung seiner Person und seiner politischen Ziele, steht nun noch die Beantwortung der Frage aus, wie die Aufstellung eines Denkmals von Garegin Nzdeh in einem europäischen Land wie Bulgarien politisch zu bewerten ist. Hierzu möchte ich einige Fragen in den Raum stellen und beantworten, die dabei helfen sollen, die aktuelle Bedeutung einer solchen „Erinnerungspolitik“ zu erfassen und mögliche politische Konsequenzen für die einzelnen direkt oder indirekt beteiligten Länder aufzuzeigen.  

Zunächst ist festzustellen, dass es doch nach außen hin recht bizarr anmuten muss, wenn ein Staat seine Helden nicht zu Hause verehren kann. Genauer gesagt stellt sich die Frage, warum die armenische Regierung es nicht bei einem Andenken für ihren Nationalhelden auf heimischem Boden belässt. Denn ein Denkmal von Garegin Nzdeh auf armenischem Boden gibt es bereits, sodass sich eine Verlagerung des Gedächtnisortes ins Ausland erübrigt.

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Weiterhin muss die Frage gestellt werden, wie ein solcher Akt der Verklärung eines Menschen, der auch slawische Völker für „minderwertig“ hielt, in Russland ankommen muss. Dieses Land nämlich ist sowohl mit Armenien, als auch mit Bulgarien freundschaftlich verbunden. Wie ich eingangs erwähnte, halfen in den Jahren 1876-1878 zaristische Truppen bei der Befreiung Bulgariens von der osmanischen Fremdherrschaft mit. Ist es dann nicht ein Affront gegen das bulgarische Nationalgefühl, die Statue eines Mannes aufsstellen zu lassen, der die Retter Bulgariens (Russland), gerade während des Zweiten Weltkriegs (1939-1945), als Feinde Armeniens deklarierte?
Hierzu muss auch die diplomatische Situation jener Zeit berücksichtigt werden. Denn in Bulgarien fanden sich durchaus Sympathien für die Hitler und die Wehrmacht , welche sich dadurch erklären lassen, dass Nazi-Deutschland den Bulgaren zunächst half, ehemals von Rumänien  annektierte Gebiete zurück zu fordern. Als Hitler allerdings von König Boris III verlangte, Bulgarien solle auf deutscher Seite gegen Russland mitkämpfen, schwanden diese Sympathien schlagartig.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Bulgarien ein gutes Verhältnis zu Russland war und bis heute ist. Letzteres würde massiv strapaziert werden, wenn das Denkmal eines russophoben Militaristen, der Garegin Nzdeh nachweislich war, auf bulgarischem Boden seinen Platz fände.

Auf bulgarischer Seite stellt sich meiner Ansicht nach die Frage, ob und, wenn ja, warum die Aufstellung eines solchen Denkmals überhaupt zur Diskussion steht. Denn hier ist die Situation durchaus komplexer, als es durch Medienberichte oder kulturelle Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden könnte. Bulgarien steht nämlich allen drei Ländern freundschaftlich gegenüber. Russland nimmt hierbei, historisch bedingt, den ersten Platz ein. Diesen Partner und zuverlässigen Gefährten in schweren Zeiten wird Bulgarien, das ohnehin für eine Politik des Gleichgewichts zwischen seinen Bündnisverpflichtungen in der NATO und seiner historisch gewachsenen Beziehung zu Russland sorgen muss, sicher nicht vor den Kopf stoßen wollen. Ähnlich verhält es sich mit Aserbaidschan. Gerade in den letzten zwei bis drei Jahren ist deutlich geworden, wie nahe sich beide Länder trotz kultureller Unterschiede gekommen sind. Zum hundertjährigen Jubiläum der Republik Aserbaidschan im Jahre 2018 war Bulgarien einer der herzlichsten Gratulanten. In Varna wurde anlässlich dieses Ereignisses eine Photoausstellung organisiert, die wesentliche Elemente der aserbaidschanischen Kultur aufzeigte, deren Ursprung auf eine proto-albanische Tradition zurückgeht. Letztere war sowohl im Kaukasus als auch auf dem Balkan verbreitet und gehört damit zur Geschichte beider Länder. Ein Jahr zuvor hatte Aserbaidschans First Lady, Mehriban Aliyeva, das Land besucht und für eine weitere gute Zusammenarbeit in kulturellen Fragen geworben.  Bulgarien kann sich daher nicht erlauben, Aserbaidschan derart zu brüskieren, indem es einem erklärten Feind aserbaidschanischer Souveränität Narrenfreiheit gewährt.

Anhand dieser Beispiele lässt sich ersehen, wie offensichtlich einfach und doch komplex die politische Bewertung eines solchen Aktes des nationalen Gedenkens ist. Mögen Armenien und seine Regierung gute Gründe haben, Garegin Nzdehs Andenken wach zu halten, so mag die Aufstellung eines solchen Denkmals in Armenien selbst legitim erscheinen. Dennoch kann meines Erachtens nicht toleriert werden, dass derlei Kultstätten in anderen Ländern errichtet werden, die dies ihrerseits vor dem eigenen Volk und vor anderen befreundeten Ländern und Völkern  verantworten müssen. Nicht nur, dass es sich, wie bereits erwähnt, um eine Machtdemonstration auf fremdem Territorium handelt, sondern auch um einen schändlichen Missbrauch der Toleranz, der Gastfreundschaft und der Solidarität anderer Völker, die entweder direkt oder indirekt in den Verehrungskult eines höchst zweifelhaften Charakters der europäischen Geschichte hineingezogen werden. Dies gilt umso mehr, als die Verehrung nazistischer Persönlichkeiten und Symbole längst zum Gegenstand diverser Resolutionen der Vereinten Nationen (UN) geworden ist und damit grundsätzlich als verachtenswert gilt . In den Resolutionen ist sogar von einer aktiven Verhinderung solcher Glorifizierungen die Rede, was die Errichtung eines solchen Denkmals im Ausland quasi als illegale Handlung erscheinen lässt.

Aufgrund der hier angeführten historischen, staatsrechtlichen und ethischen Belege ist abschließend  festzustellen, dass die Aufstellung des Denkmals von Garegin Nzdeh durchaus in Armenien erfolgen kann. Auf dem Territorium eines anderen Staates jedoch stellt die Errichtung des Denkmals eine Verletzung der territorialen und kulturellen Souveränität dar. Wie sich die armenische Regierung in ihrem eigenen Land zu einem solchen Personenkult positioniert, sei ihr freigestellt. Aber dieses Gedenken noch in andere Länder exportieren zu wollen, zeigt nicht nur eine Respektlosigkeit gegenüber den befreundeten Staaten Bulgarien und Russland, sondern lässt auch eine erscheckende Gleichgültigkeit gegenüber jenem Frieden auf unserem Kontinent erkennen, dessen Normalität bereits jetzt sichtbare Risse bekommen hat. 


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