Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan: Regeln
9. сентября 2017 5 Автор Asif MasimovAusländer und Staatenlose müssen sich bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen beim staatlichen Migrationsservice der Republik Aserbaidschan anmelden. Die Verantwortung für die Anmeldung liegt beim Einladenden bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel übernommen.
Man soll folgende Unterlagen vorlegen:
- Antragsformular für die Anmeldung (nur auf Aserbaidschanisch).
– Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzpapieres
Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren müssen die Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse des staatlichen Migrationsdienstes übersandt werden:
qeydiyyat@migration.gov.az
Die Registrierung gilt mit Erhalt der Registrierungsmitteilung als erfolgt.
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist gemäß dem aserbaidschanischen Gesetz gebührenfrei.
Wie lange dürfen Ausländer und Staatenlose nach der Einreise und Anmeldung ihres Wohnsitzes in Aserbaidschan bleiben?
Ausländer und Staatenlose, die nach der Einreise in die Republik Aserbaidschan ihren Wohnsitz angemeldet haben, dürfen:
- bleiben, wenn sie mit einem erteilten Visum eingereist sind, solange ihr Visum gültig ist.
- 90 Tage bleiben, wenn sie kein Visum benötigen, bzw. ohne Visum eingereist sind.
In welchen Fällen wird die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis verlängert?
In folgenden Fällen darf man die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis verlängern:
– bei Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan
– falls enge Verwandte der Ausländer und Staatenlosen in Aserbaidschan schwer erkrankt oder verstorben sind
– Vorliegen einer Verpflichtungserklärung einer Organisation, die diese Personen nach Aserbaidschan eingeladen hat, über die Notwendigkeit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund nicht fristgerechter Fertigstellung der Arbeit
– wetterbedingte Hindernisse bei einer Transitreise
– Panne oder Unfall des Wagens bei einer Transitreise
– Krankheit bei einer Transitreise (ärztliche Entscheidung)
Zum Erhalt der befristeten Aufenthaltserlaubnis
Ausländer und Staatenlose, die ihre befristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan verlängern möchten, sollen folgende Unterlagen vorlegen:
- Beglaubigung des Antragsformulars der zuständigen Abteilung des Bürgeramtes
- Kopie des Passes und anderer beim Grenzübertritt notwendigen Unterlagen
- Personen, die unter 18 Jahre alt sind, benötigen eine notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder eines gleichwertigen Dokumentes
- Unterlagen, die die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis bestätigen
- zwei Passbilder (3,5 x 4,5 cm)
- Wohnungseigentumsvertrag, wo man sich anmelden lässt
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Personalausweiskopie des Wohnungsgebers
- Einzahlungsbeleg der staatlichen Gebühr
Zur Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis soll mann erneut einen Antrag beim staatlichen Migrationsservice der Republik Aserbaidschan stellen.
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Ausländer und Staatenlose, die zum Zweck der Ausbildung in Aserbaidschan eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen möchten, sollen neben allen o.g. notwendigen Unterlagen noch zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsinstitution vorlegen.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan
Ausländer und Staatenlose, die in die aserbaidschanische Wirtschaft mindestens 500.000 Manat investieren, können einen Antrag zur Aufenthaltserlaubnis in Aserbaidschan auf max. 3 Jahre stellen. Man kann bei Bedarf erneut einen Antrag zur Aufenthaltserlaubnis für weitere 3 Jahre einreichen.
In anderen Fällen dürfen Ausländer und Staatenlose mit Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag zur Aufenthaltserlaubnis zunächst für die Dauer eines Jahres stellen und danach um zwei Jahre verlängern.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Die Möglichkeit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht:
- für Personen, deren enge Verwandte aserbaidschanische Staatsangehörige sind
- für Personen mit Investitionen in die aserbaidschanische Wirtschaft von mindestens 500.000 Manat
- wenn Personen eine Immobilie oder einen Betrag in einer aserbaidschnischen Bank im Wert von 100.000 Manat besitzen
- wenn Personen im wirschaftlichen, industriellen, militärischen, wissenschaftlichen, sportlichen usw. Bereich hochqualifiziert sind
- wenn Personen Familienmitglieder in Aserbaidschan haben
- für Personen, die Leiter und Geschäftsführer einer Niederlassung oder Zweigstelle einer Firma in Aserbaidschan sind
- Geschäftsleute, die mindestens zwei Jahre in Aserbaidschan leben, dürfen eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Ausländer und Staatenlose, die ihre kurzfristige Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, sollen für
30 Tage – 30 Manat
60 Tage – 60 Manat
90 Tage – 90 Manat
und minderjährige Personen
30 Tage – 15 Manat
60 Tage – 30 Manat
90 Tage – 45 Manat
als staatliche Gebühr bezahlen.
Höhe der Gebühren für befristete Aufenthaltserlaubnis
bis drei Monate | 30 Manat |
bis 6 Monate | 60 Manat |
bis zu einem Jahr | 120 Manat |
1,5 Jahre | 180 Manat |
bis zu 2 Jahren | 240 Manat |
2,5 Jahre | 300 Manat |
bis 3 Jahre | 360 Mana |
Adresse:
202 Binagadi Highway,
3123 Block, Binagadi district,
Baku city, Azerbaijan Republic,
AZ1114.
(Near to “Azadlig” metro station)
Call Center: (+994 12) 919
Tel: (+994 12) 565 61 18
(+994 12) 565 61 19
(+994 12) 565 61 20
(+994 12) 565 61 21
(+994 12) 565 61 22
Fax: (+994 12) 562 37 02
E-mail: info@migration.gov.az
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