Der Karabachkonflikt als multidimensionale Krise

Der Karabachkonflikt als multidimensionale Krise

28. ноября 2020 0 Автор F. Masimova
Titelbild: Aserbaidschanische Binnenvertriebene aus der Region Bergkarabach © Ilgar Jafarov
Picture of Dr. Michael Reinhard Heß

Dr. Michael Reinhard Heß

Michael Reinhard Heß ist promovierter und habilitierter Turkologe. Thema der Habilitation waren Leben und Sprache des aserbaidschanischen Dichters İmadәddin Nәsimi (1370–1417).

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Zum Thema Karabach hat er die Bücher „Panzer im Paradies“ (Dr. Köster 2016) und „Karabakh from the 13th century to 1920“ (Gulandot, 2020) verfasst.

In politischen Analysen ist über die letzten 30 Jahre hin viel vom Ende der bipolaren Welt die Rede gewesen. Nach dem Verglühen eher auflagenorientierter und populistischer Visionen vom „Ende der Geschichte“, ebenso ephemeren Träumen von einer „Neuen Weltordnung“ und deren ebenso realitätsfernen Alptraum-Pendants bezüglich eines „Zusammenstoßes der Zivilisationen“ markiert der gerade zu Ende gegangene Krieg um Berg-Karabach vielleicht insofern eine neue Etappe in der internationalen Politik und ihrer Wahrnehmung, als er die Multipolarität der Welt und damit auch ihrer Konflikte mit bisher nicht gekannter Deutlichkeit allen vor Augen führt.

Dass der Berg-Karabach-Konflikt im Guten wie im Bösen von Multipolarität geprägt ist, war auch vor dem jüngsten Waffengang zwischen Aserbaidschan und Armenien bekannt. Ein Blick auf die indirekt involvierten Staaten reicht. Doch zur politischen Multipolarität kommt die Multidimensionalität des Konflikts hinzu, unter anderem auf der historischen Ebene.

Egal, ob man sich mit der politischen Situation, der Geschichte oder der juristischen Seite des Konflikts (oder einer Kombination daraus) beschäftigt, ist man geneigt, sich zu fragen: Wo überhaupt beginnen? Nicht einmal darüber gibt es Einigkeit.

Wer glaubt, er könne sich beim Thema „Berg-Karabach“ des Bezugs auf die Geschichte enthalten, wird rasch eines Besseren belehrt werden. Schon deshalb, weil eines der wichtigsten Argumente der armenischen Seite die Erinnerung an den Genozid von 1915 ist.
Schwierig wird es etwa bei der Frage, was der Berg-Karabach-Konflikt mit dem Genozid zu tun habe. Die proarmenische Seite stellt meist eine direkte Verbindung zwischen dem Genozid von 1915 und dem Jetzt her. Die unbestreitbaren Tatsachen, dass die Türken in der Türkei und die Aserbaidschaner sich sprachlich und kulturell sehr nahe stehen und Muslime sind, werden in Thesenketten eingebaut, als deren Ergebnis der Herbstkrieg des Jahres 2020 als direkte Fortsetzung des Genozids von 1915 erscheint.

Doch sind diese oft gebetsmühlenartig wiederholten Erklärungs- und Rechtfertigungsversuche für das armenische militärische Eindringen in Berg-Karabach zu Beginn der 1990er Jahre wirklich glaubhaft?

Vor der unbesehenen Übernahme dieses im – noch (denn wir reden von einer absterbenden Kultur) – christlich geprägten Abendland beliebten Narrativs sollte man sich zumindest ein paar der historischen Umstände näher betrachten.

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So lässt sich die dramatische These von der Fortsetzung des Genozids schon mit der Überlegung hinterfragen, dass ihr Zutreffen ja bedeuten müsste, dass der Genozid an den Armeniern auch nach dem 7. Juli 1923 in der NKAO beziehungsweise in Sowjetaserbaidschan ununterbrochen fortgesetzt worden und dann bis 1991 nicht mehr abgerissen sei. Eine absurde These, die der historischen Wirklichkeit schon deshalb diametral widerspricht, weil die Sowjetführung es niemals zugelassen hätte, dass auf sowjetischem Gebiet ein ethnisch motivierter Genozid an den Armeniern durchgeführt oder fortgesetzt würde, ganz abgesehen davon, dass sie jegliches Motiv hatte, dergleichen mit allen Mitteln zu verhindern.

Doch selbst wenn man – unter drastischer Reduzierung der historischen Perspektive auf dieses eine Argument und unter Ausblendung aller sonstigen Gegenargumente – sich auf die Argumentation über die angebliche Genozidkontinuität von 1915 bis 2020 ein Stück weit einließe, drängten sich einige Fragen auf. Zum Beispiel: Wie legitim ist es überhaupt, mit dem Hinweis auf ein 75 Jahre zurückliegendes historisches Verbrechen selbst Verbrechen zu begehen, und zwar an Menschen, die zum Großteil 1915 noch nicht einmal geboren waren?

Zweifel an der Plausibilität der Genozidthese wecken aber auch noch andere Überlegungen. Wenn die Regierung Aserbaidschans und ihr Verbündeter Türkei tatsächlich, wie von vielen Armeniern (besonders aus der Diaspora) mit nimmermüdem Einsatz behauptet wird, in erster Linie das Ziel hätten, einen neuen beziehungsweise sogar den alten Genozid an den Armeniern zu verüben, wozu bräuchte die armenische Seite dann überhaupt noch weitere Argumente? Und umgekehrt: Wäre eines der anderen Argumente ausreichend, wozu müsste dann noch zusätzlich auf den Genozid von 1915 verwiesen werden?

Tatsächlich führt das armenische Lager eine Vielzahl von weiteren
Thesen ins Feld, die aber in ihrer Kombination mit dem Genozid-Argument dessen Überzeugungskraft keineswegs steigern, im Gegenteil. So reproduzierte der russische Staatspräsident Putin am 17. November einen der Standardtopoi der proarmenischen Rhetorik über den Konflikt. Er sagte, dass „all dies schon im weit zurückliegenden Jahr 1988 angefangen hat, als es zu Zusammenstößen auf ethnischer Basis in der aserbaidschanischen Stadt Sumgait“ gekommen sei. Dies bezog sich auf Vorfälle in der aserbaidschanischen Stadt Sumgait, bei denen zwischen dem 26. und 29. Februar 1988 nach gängigen Darstellungen 26 Armenier (aber auch einige Nichtarmenier) getötet wurden. Diese Morde werden von armenischer Seite gerne als einer der „Gründe“ für die spätere Eskalation des Konflikts angeführt. Diese Behauptung ist jedoch leicht als geschichtsmanipulativ zu entlarven. Denn die Eskalation war schon vorher betrieben worden, und zwar maßgeblich von armenischer Seite. Am 20. Februar 1988, also etwa eine Woche vor der Tragödie von Sumgait, fassten die armenischen Abgeordneten im Regionalsowjet der NKAO einen folgenreichen Beschluss zur Revision des Status der NKAO, der im Allgemeinen als wichtiger Schritt im Eskalationsprozess anerkannt wird.
Bereits die hier kurz angerissenen Themen der Genozid-These und des Verweises auf Sumgait verdeutlichen, dass die Realität des Konflikts viel zu komplex ist, um auf eindeutige Schuldzuweisungen und binäre Schablonen reduziert zu werden.

Doch es kommt noch schlimmer: So weit bereits der Weg zu einer gemeinsamen Sichtweise der beteiligten Nationen auf die Geschichtedes Konflikts schon sein mag – vielleicht wird eine solche Sicht auch niemals erreicht -, ist die historiographische Aporie keineswegs die einzige Sackgasse in dem Konflikt. Das blamable Scheitern der mehr als ein Vierteljahrhundert ergebnislos verhandelnden „Minsk-Gruppe“ der OSZE, die Folgenlosigkeit der internationalen Rechtsfestlegungen wie UN-Sicherheitsratsresolutionen, die das Gebiet Berg-Karabachs wiederholt und eindeutig als unter der Souveränität Aserbaidschans stehend bezeichnet hatten, zeigen, dass nicht nur in Bezug auf die Historie, sondern auch innerhalb der eigenständigen Ebenen der Diplomatie und Jurisprudenz kein zur Lösung führender Ansatz erkennbar gewesen ist – und vielleicht auch nicht sein wird. Dieses Versagen in den Einzelbereichen, kombiniert mit dem Gegeneinander- und Aneinandervorbeiwirken dieser Bereiche – gehört zu den traurigen Gründen, dass wieder einmal so viele Tausende Menschen für einen Konflikt ihr Leben lassen mussten, den in Wahrheit niemand auf der Welt braucht.


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