“Beim Berg-Karabach Konflikt handelt es sich um ein Problem einer nationalen Minderheit, das im Rahmen des Staates Aserbaidschan gelöst werden muss“ — Prof. Dr. Hans Joachim Heintze
26. июля 2020 0 Автор Dr. Samir HasanovProf. Dr. Hans Joachim Heintze
Jurist und Professor an der Universität Bochum im Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht
Interview mit Völkerrechtler Prof. Dr. Hans Joachim Heintze fürs Alumniportal Aserbaidschan führte Dr. Samir Hasanov
Alumniportal Aserbaidschan: Als einer der angesehensten Völkerrechtler Deutschlands würde uns in erster Linie interessieren, wie sie die gegenwärtige Lage des internationalen Völkerrechts beurteilen? Welche positive bzw. negative Tendenzen beobachten sie seit 1991?
Prof. Dr. Heintze: Ich würde sagen sowohl als auch. Auf der positiven Seite zeichnet sich das Völkerrecht durch eine immer größer werdende Regelungsdichte aus.
Bei den negativen Tendenzen ist vor allem und nach wie vor die schwache Entwicklung von Durchsetzungsmechanismen zu erwähnen. Es sind viele neue Akteure aufgetaucht, die sich nur schwer in die bestehende Regelung einpassen lassen.
Portal: „Bruch des Völkerrechts“. Auf welche Hauptmerkmale berufen sie sich in ihrer Auslegung, wenn es um die Verletzung der völkerrechtlichen Bestimmungen geht?
Prof. Dr. Heintze: Aus meiner Sicht stellt die Nichteinhaltung des Gewaltverbots die schwerste Verletzung des Völkerrechts dar. Auf sie muss im Rahmen des Systems kollektiver Sicherheit adäquat reagiert werden.
Portal: „Selbstbestimmungsrecht“ versus „Territoriale Integrität“. Gerade unter den Völkerrechtlern ist das Selbstbestimmungsrecht höchst umstritten. Schon der bekannte deutsch-britische Soziologe Ralf Dahrendorf bezeichnete es als „einer der größten Irrtümer des 20. Jahrhunderts“ und sprach von einem „Zeugnis der Unfähigkeit zur Freiheit in Vielfalt“. Daran anlehnend: Welche Auffassung vertreten sie persönlich im Kontext des Berg-Karabach Konfliktes zwischen Armenien und Aserbaidschan?
Prof. Dr. Heintze: Um klarzustellen: Wenn die Ansprüche eines Volkes legitim sind und diese von der internationalen Staatengemeinschaft als solche anerkannt werden, kann vom Prinzip des Selbstbestimmungsrechts ausgegangen werden. Die Erfolgsaussichten eines von der internationalen Weltgemeinschaft nicht als ebenbürtig gewürdigten staatlichen Subjekts hingegen sind auf lange Sicht zum Scheitern verurteilt. Beim Berg-Karabach Konflikt sieht dabei diese Sache nicht anders aus. Es handelt sich nicht um ein Problem des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Vielmehr handelt es sich um ein Problem einer nationalen Minderheit, das im Rahmen des Staates Aserbaidschan gelöst werden muss. Wenn man anfängt die Grenzen zu ändern, weil man „unabhängig sein möchte“, dann öffnet man die Büchse der Pandora, die wiederum unkontrollierbare Prozesse in Gang setzen können.
Portal: Ihren Anspruch auf Selbstbestimmung versucht die armenische Seite mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit Kosovos von Serbien 2008 zu zementieren und fühlt sich in ihren „Überzeugungen“ bestätigt. Ist die Gegenüberstellung beider Konflikte in Anbetracht unterschiedlicher Ausgangslage und Hintergrundgeschichten überhaupt gerechtfertigt? Was überwiegt ihrer Meinung nach: Ähnlichkeiten oder Gegensätze?
Prof. Dr. Heintze: Kosovo ist kein Präzedenzfall, sondern ein Fall sui generis. Er ist das, weil die Vereinten Nationen im Rahmen der Resolution 1244 in diese Auseinandersetzung involviert waren und vorübergehend die Verwaltung des Gebiets übernommen hatten. Eine Gegenüberstellung beider Fälle ist in diesem Zusammenhang abwegig und aus völkerrechtlicher Sicht falsch.
Portal: In ihren Untersuchungen wenden sie sich auch den Besonderheiten der diplomatischen Beziehungen zu. Was glauben Sie: Unter welchen Voraussetzungen ist abgesehen vom Berg-Karabach-Konflikt die Aufnahme bilateraler Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan denkbar?
Prof. Dr. Heintze: Im Rahmen eines Prozesses der friedlichen Streitbeilegung, der weit über den Minsk-Prozess der OSZE hinausgeht. Dabei sollten zuerst menschliche Probleme Schritt für Schritt gelöst werden, wobei man akzeptiert, dass man unterschiedliche Haltungen zum Grundproblem des Status von Berg-Karabach hat. Genauso hat das der Osten und Westen das in Bezug auf die Deutsche Frage gemacht, die bis 1990 ungelöst war. Dennoch hat man sich langsam angenähert, weil man langsam Vertrauen geschaffen hat.
Portal: Georgien-Krieg 2008, Syrien-Krise und damit einhergehende unübersichtliche Zukunft des Landes, Krim-Annexion, russische Unterstützung für separatistische Bewegungen im Osten der Ukraine, Brexit, Wahl Donald Trumps als US-Präsident, fortschreitender Rechtspopulismus quer durchs Europa etc. Sind Fundamente der internationalen Weltordnung (vor allem Mechanismen zur Konfliktbeilegung) aus ihrer Sicht gefährdet oder kann man eher von vorübergehenden Krisenzeiten ausgehen?
Prof. Dr. Heintze: Nein, das sind vorübergehende Probleme. Wenn man bedankt, dass Präsident Bush jr. mit dem Irak-Krieg die gesamte arabische Welt in ein Chaos gestürzt hat und damit die Weltordnung insgesamt grundlegend destabilisiert hat, so kann ich nicht verstehen, dass wegen mancher Äußerungen Trumps so eine Aufregung herrscht. Es wird nach der ganzen Aufregung, die weithin von den Medien verursacht wird, Lösungen auf der Basis des Völkerrechts geben.
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