21. марта 2019
Geteiltes Aserbaidschan: Blick auf ein bedrohtes Volk
Es gibt heute im Iran entgegen Artikel 15 des Grundgesetzes der Islamischen Republik Irans, der den verschiedenen Volksgruppen das Recht gibt, nicht nur auf persisch, sondern auch in ihrer eigenen Sprache unterrichtet zu werden, für mehr als 25 Millionen Aserbaidschaner keinerlei Möglichkeit, ihre Kultur und Sprache zu entfalten. Die Kinder müssen in den Schulen ausschließlich die persische Sprache erlernen. Selbst die Benennung der neugeborenen Kinder mit aserbaidschanischen Namen ist untersagt. Man kann sagen, daß sich der Klerus hartnäckig gegen die Vielfalt der Nationen und Kulturen im Iran zur Wehr setzt.