Erklärung des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan, Nr: 272/20
27. сентября 2020 0 Автор F. MasimovaAm 27. September 2020 haben die Streitkräfte Armeniens, die das Waffenstillstandsregime eklatant verletzen, eine weitere Aggression gegen Aserbaidschan eingeleitet, indem sie die Stellungen der aserbaidschanischen Streitkräfte entlang der Frontlinie intensiv angegriffen haben, sowie die Dörfer Qapanli im Distrikt Terter, Chiragli und Orta Garavend im Distrikt Aghdam, Alkhanli und Shukurbeyli im Distrikt Fizuli und Jojuq Merjanli im Distrikt Jabrayil mit großkalibrigen Waffen, Mörserwerfern und Artillerie.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums gibt es Berichte über Tote und Verwundete unter Zivilisten und Militärangehörigen. Viele Häuser und die zivile Infrastruktur wurden erheblich beschädigt.
Um eine weitere militärische Aggression Armeniens zu verhindern und die Sicherheit der Zivilbevölkerung und der dicht besiedelten Wohngebiete zu gewährleisten, ergreifen die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung und in voller Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht Gegenoffensivmaßnahmen.
Eine weitere Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan ist eine eklatante Verletzung grundlegender Normen und Prinzipien des Völkerrechts, des humanitären Völkerrechts, einschließlich der Genfer Konventionen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle sowie der Resolutionen 822, 853, 874, 884 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen von 1993, in denen der sofortige und bedingungslose Rückzug der Streitkräfte Armeniens aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans gefordert wird.
Ein weiterer Akt der Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan ist die Fortsetzung der jüngsten Provokationen der armenischen Seite, darunter der Versuch eines bewaffneten Angriffs in Richtung der Region Tovuz am 12. und 16. Juli 2020, die Provokation der Sabotage-Aufklärungsgruppe in Richtung der Region Goranboy, die Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten Aserbaidschans sowie die provokativen Erklärungen und Aktivitäten der armenischen Führung.
Im Bewusstsein der Tatsache, dass die illegale Präsenz der Streitkräfte Armeniens in den besetzten Gebieten Berg-Karabachs und den angrenzenden Regionen Aserbaidschans eine ernsthafte Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit in der Region darstellt, und unter Bekräftigung der auf den Normen und Prinzipien des Völkerrechts beruhenden prinzipientreuen Haltung gegenüber der Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan und seinen illegalen Aktivitäten sollte die internationale Gemeinschaft Armeniens Politik der Aggression und der provokativen Aktivitäten gegen Aserbaidschan scharf verurteilen und Armenien zwingen, das Völkerrecht, einschließlich seiner Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, einzuhalten.
Die volle Verantwortung für die gegenwärtige Situation liegt bei der politisch-militärischen Führung Armeniens.
Quelle: https://mfa.gov.az/en/news/6876/view
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