Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann — Der zweite Waffenstillstand: Frieden für Aserbaidschan?

By Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann Ноя 15, 2020
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Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann

Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann

ist seit April 1995 Professor an der Universität Potsdam, WiSo-Fakultät, Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie, insb. Makroökonomische Theorie und Politik.

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Hier kurz zur besseren geographischen Orientierung. (Ich habe die Karte von einer russisch-sprachlichen Zeitung kopiert.)

Groborientierung: rechts das Kaspische Meer, oben rechts ist Rußland, oben links Georgien  und unten der Iran.

Armenien  — braun (links)

Aserbaidschan  —  khakifarben, der khakifarbene Distrikt links ist Nachitschewan (Aserb.)

Die Gesamtheit der grünen und roten Flächen war von Armenien besetzt, rd. 20 % des Staatsgebietes von Aserbaidschan. 

Die grünen  Flächen sind die 7 Distrikte, die Armenien seit 27 Jahren völkerrechtswidrig okkupiert hat

Die unteren 4 Punkte im Dunkelgrün sind die gleichnamigen Städte der bereits befreiten 4 Distrikte. Von links Fuzuli, Jabrayil, Gubadly und Zangilan

Die oberen drei schwarzen Punkte im Hellgrün sind die gleichnamigen Städte der noch nicht befreiten Gebiete  (von links:) Aghdam, Kalbajar und Lachin. Sie sind noch besetzt, werden aber bis zum 15.11., 20.11. und 1.12. geräumt und an Aserbaidschan zurückgegeben.

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Die schwarze „Strasse“  —  links bei Lachin zwischen dem Hell- und Dunkelgrün beginnend — ist der sog. Lachin-Korridor. Er führt in die rote Fläche, der schwarze Punkt dort ist Stadt Khenkendi (armenisch: Stepanakert) die Hauptstadt der sog. Republik Bergkarabach. Der schwarze Punkt darunter im Dunkelgrün ist Schuscha. Diese dunkelgrüne Fläche (bis zu der weißen Grenze) sowie die beiden kleinen dunkelgrünen Flächen oberhalb der roten Flächen gehören auch zur Region  Berg-Karabach, sind aber schon von Aserbaidschan befreit worden und werden jetzt wieder von Baku regiert.

Die rote Fläche ist Upper-Berg-Karabach und dieses ist der Teil von Berg-Karabach, der jetzt die sog. Republik Bergkarabach ist und u.U. eine Autonome Region oder Republik wird, darüber wird verhandelt.

W.F., Stand: 12.11.2020

I.

Keine 24 Stunden vergingen nach der Befreiung von Schuscha bis zum überraschenden zweiten Waffenstillstand im Kampf um Berg-Karabach zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien.

Der Waffenstillstandsvertrag, der damit den ersten aus dem Jahre 1994 ablöst, wurde am 9.11.2020 geschlossen und zeitgleich unterschrieben von Aserbaidschans Präsident Ilham Alijew und Armeniens Premierminister Nikol Panschinjan sowie dem Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin. Der Präsident der Türkei Recep Tayyip Erdogan gehörte nicht dazu, da der russische Präsident lange zuvor erklärt hatte, daß bei jeder weiteren Partei zuvor beide kaukasischen Republiken zustimmen müssen. Mit dieser Regel hatte Putin de facto die Türkei „ausgesperrt“, denn Armenien würde dem niemals zustimmen. Aber Putin wollte auch keine Ausdehnung des türkischen Einflußbereichs.

Dieser Vertragsabschluß erfolgte kurz nach einem aserbaidschanischen Abschuß eines russischen Helikopters mit zwei Insassen, wobei durchaus die Frage nicht ganz abwegig ist, ob da ein Aserbaidschaner in eine Mine getreten oder ob dieses Ereignis mit zu einer Wende führte. Schließlich standen die aserbaidschanischen Truppen zwei Kilometer vor der Stadt Khenkendi (armenisch: Stepanakert) und wohl nur sechs bis zehn Tage vor der vollständigen Befreiung von Berg-Karabach. 

Aber weder Russland noch Armenien wollten eine dann nicht zu verhindernde Untersuchung und Aufarbeitung der Vorgänge in dem Krieg bis zum ersten Waffenstillstand (1994), so daß ein diesbezüglicher Hinweis seitens Aserbaidschans im aufkommenden Siegesrausch möglicherweise auch zur Unzeit kam.

Natürlich sind die Beendigung eines Krieges und damit das Stoppen von Tod, Verletzungen und Schmerzen sowie von Flucht und Verwüstungen immer ein niemals zu überschätzender Gewinn für die Menschen und eine humanitäre Welt in der Zukunft.

Dieses haben auch alle Präsidenten erklärt. Der armenische Premierminister betonte, mit dem Vertrag rd. 25.000 armenische Soldaten aus aussichtsloser Lage gerettet zu haben. In der Tat haben die Kommandierenden der armenischen Streitkräfte in den besetzten aserbaidschanischen Distrikten sowie in Berg-Karabach den Premier auf die hoffnungslose Lage aufmerksam gemacht. Es hätte am Ende Tod oder Kapitulation bedeutet. Eine militärische  Kapitulation einer Armeeeinheit in einer ausweglosen Lage und ohne Munition ist nicht ehrenrührig. 

Sie wird aber politisiert und sogar politisch „verboten“, wenn, wie der armenische Premierminister Panschinjan noch am 2.11. in fast führerhafter unverantwortlicher Weise erklärt: „War to the last soldier“ – und nicht nur bis zur letzten Patrone.

Die Politik des westlich orientierten Panschinjan hat vielfach fanatisiert und damit auch völkisch-chauvinistische Kräfte in Armenien bedient. Die Unruhen bei der Bekanntgabe des Vertragsabschlusses sowie die Forderungen, den Vertrag sofort wieder zu kündigen, waren deshalb vorhersehbar. Auch ein mögliches neues Zusammenleben von Aserbaidschanern und Armeniern in Bergkarabach wurde derart wieder politisch vergiftet.

Eine ehrenhafte Kapitulation der eingekesselten Streitkräfte ist aber auch dann nicht zu erwarten, wenn in der Region und in der Einheit noch einflussreiche Personen sind, die schon am grausamen Krieg vor 1994 aktiv teilgenommen hatten.

Die schnell veränderte Handlungsweise Armeniens wurde von diesen Überlegungen bestimmt sowie von der Erkenntnis des sog. Präsidenten der faktisch existenden Republik Bergkarabach Arajik Harutjunjan, dass wenn Khenkendi verloren geht, dass die Truppen dann auf einem zu engen Raum zusammengedrängt fallen werden und letztlich dass die sog. Republik Bergkarabach nur noch bei einer unmittelbaren Beendigung der Kriegshandlungen zu retten ist.

Dieses haben der armenische Premierminister sowie der russische Präsident erkannt. Damit musste nach dem Fall von Schuscha sehr schnell gehandelt werden. Oder war alles für diesen Zeitpunkt vorbereitet? Der Druck (seitens Russlands aber auch Frankreichs und der EU) auf Aserbaidschan muss sehr stark geworden sein. Da offenbar kein verfassungsrechtliches Hemmnis in Aserbaidschan einem „stark verbesserten“ Waffenstillstand entgegenstand und Aserbaidschan zumeist als Sieger gesehen wird, wurde der Krieg allseitig unmittelbar „angehalten“ und jede Partei verharrt seitdem in ihrer Position für die nächsten 5 Jahre, es sei denn der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre oder wird sechs Monate vor einem Ende von einer Partei aufgekündigt. Die „Wahrung“ der Situation unmittelbar vor der Feuerpause setzt allerdings voraus, dass die Parteien sich gemäß des Geistes und Sinns des Vertrages voll inhaltlich verhalten wollen und auch verhalten. Man kann es hoffen, aber Armenien hat es nach dem ersten Waffenstillstand über 27 Jahre nicht getan. Bei Verstößen müssen Strafen, Sanktionen verhängt werden.

II.

Vom Gebiet Berg-Karabach wird der von Aserbaidschan befreite Teil damit abgetrennt.  Armenien erfährt so keinen Totalverlust. Der eher nördliche Teil (nördlich von Schuscha), Upper Karabagh ist noch nicht befreit und noch das Territorium der sog. Republik Bergkarabach. Mit diesem Schachzug hat Russland Armenien trotz eines möglichen                      Vertrages mit der EU-CEPA Vertrages (EU-Comprehensive and Enhanced Partnership Agreements) u.a. im Verteidigungsbündnis OVKS und in der Eurasischen Union weiterhin gebunden.

In jedem Falle sollen die im Krieg bis 1993 vertriebenen Aserbaidschaner (die sog. Binnen-vertriebenen) ebenso wie die jetzigen armenischen Flüchtlinge unter der Kontrolle des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UN) zurückkehren dürfen. Dieses Recht auf Rückkehr hat Armenien den Aserbaidschanern nach der systematischen ethnischen Säuberung bis 1993 über 27 Jahre verwehrt. Selbst diesbezüglich hat die Minsk-Gruppe nichts erreicht!

Die faktische „Nord-Südteilung“ nach der Befreiung von Schuscha ergibt sich nicht nur aus dem militärischen status quo zum Zeitpunkt der Waffenruhe. Sie kann auch ethnisch verstanden werden. So bestand eine eindeutige Mehrheit der Aserbaidschaner vor 1994 in diesen Gebieten (rd. 19.036 Aserbaidschanern gegenüber 1.377 Armeniern sowie 116 Russen und 50 Anderen bspw. in Schuscha im Jahre 1989). Im nördlicheren Distrikt wie bspw. Chodchali (bzw. Khojaly) lebten 15.623 Armeniern bei 5.123 Aserbaidschanern sowie 47 Russen und 70 Anderen. Mit Chodchali, rd. 20 km entfernt von Stepanakert, verbinden Aserbaidschaner das Chodchali-Massaker, ein tief in das Bewußtsein Aserbaidschans eingebranntes Trauma. Es sieht somit nach einer ethnischen Teilung mit einer möglichen Mehrheit von Armeniern im nördlichen Teil bzw. in der gegenwärtig noch existierenden de facto Republik Bergkarabach aus. Und dieses kann als gezielte Wahrung der Interessen Armeniens sowie u.U. sogar als eine mögliche Form der Vorbereitung einer Sonderstellung dieses Gebietes im Sinne einer autonomen Region oder Republik interpretiert werden. Russland hat auch bei dieser Entscheidung seinen Einfluss gewahrt.

Über die rechtliche und institutionelle Situation sowie Gestaltung wird noch verhandelt werden. Dazu ist die alte Minsk-Gruppe 27 Jahre lang nicht in der Lage gewesen und würde es auch heute nicht sein. Der Auftrag an eine moderierende Gruppe (bspw. aus drei Vertretern bestehend) ist umfänglich kleiner, berührt keine völkerrechtliche Grenze und erfordert in toto Neutralität. So wie Armenien die Türkei aus dem Vertrag raus hielt, wird Aserbaidschan sinnvollerweise einen armenischen Lobbyisten wie Frankreich nach 27 Jahren Erfahrung nicht akzeptieren können. Die Politik Deutschlands war auch nicht als die eines engagierten Vertreters des Völkerrechts zu erkennen, sondern eher als ein Beiboot an dem sich traditionierenden Seil Frankreichs. Wenn es überhaupt einer neuen Gruppe bedarf, dann kommen Länder wie Japan in Betracht. Dann besteht eine, wenn auch nur kleine, Möglichkeit, dass dieses verkleinerte Berg-Karabach rasch zu einer einvernehmlichen Lösung des Gesamtkonfliktes führt oder aber eine größere, daß es den Konflikt über Jahrzehnte bzw. eine Generation wieder in Form eines sog. frozen conflict zementiert.

Es verbleibt als einziger Zugang von Armenien in diese Region Berg-Karabach der sog. Lachin-Korridor von rd. 5 km Breite, den russische Friedenstruppen kontrollieren werden. Er darf Schuscha, welches an diesem Korridor liegt, nicht beeinträchtigen (was immer das genau heißt). Damit hat Aserbaidschan aber scheinbar nicht die volle Kontrolle seiner völkerrechtlichen Grenzen und seines gesamten Territoriums. Russland hat seinen Einfluss als Schutzmacht der Armenier hier sichtbar verfestigt.

III.

Dieses gilt auch für andere Grenzabschnitte zwischen beiden Republiken. Das Kontingent der russischen Friedenstruppe umfasst 1.960 Militärangehörige mit Klein- bzw. Handfeuerwaffen, 380 Automobile sowie Spezialfahrzeuge und 90 gepanzerte Fahrzeuge. Alles wird mit (z.Zt. 3) Transportmaschinen eingeflogen.

An dieser Friedensmission nimmt neben Russland auch die Türkei teil. Anscheinend ist noch ungeklärt in welcher Form und wo genau. Offenbar sollen keine türkischen Einheiten in Berg-Karabach direkt eingesetzt werden – aus Rücksicht auf Armenien? Es wird ein „Joint Monitoring Centre“ in Bergkarabach und/oder in Baku eingerichtet werden.

Dabei ist der zu überwachende Grenzverlauf zu Armenien dadurch gestiegen, dass Armenien alle seit 27 Jahren besetzten aserbaidschanischen Distrikte zurückgeben muss. Selbst befreit hat Aserbaidschan bereits vier Distrikte (Fuzuli, Jabrayil, Zangilan und Gubadly) und Armenien muß die verbleibenden drei Distrikte übergeben: Kalbajar bis zum 15.11.2020; Aghdam bis zum 20.11.2020 sowie Lachin bis zum 1.12.2020. Rußland überwacht den Rückzug und die Übernahme.

Und es gibt eine Art von Überraschung. Es wird eine Transit-Straße zwischen dem Großteil der Republik Aserbaidschan und der Exklave Nachitschewan, von dort kommt die Familie des Staatspräsidenten, durch das Staatsterritorium der Republik Armenien gebaut und ebenfalls von Russland  gemanaged und überwacht. Zuvor wurde eine derartige Forderung zumindest nicht laut erhoben. Damit können die Transit-Straße nach Nachitschewan als eine Art „Kompensat“ für den Lachin-Korridor und dann Bergkarabach analog zu Nachitschewan verstanden werden.

Und auch im Sinne einer Verständigung ist mit dem Waffenstillstand der Austausch von Gefangenen und die gegenseitige Überführung der Leichen von Getöteten vereinbart.

IV.

Aber es verbleiben bezüglich der zurückgegebenen Distrikte noch viele offene Fragen zu klären:

  1. Wenn die Binnenvertriebenen zurückkehren, erhalten sie ihre Häuser und Immobilien wieder? Sofern diese als „aserbaidschanische“ Architektur zu erkennen waren, wurden sie von Armeniern zerstört.
  2. Wie werden die zerstörten aserbaidschanischen kulturellen und historischen Monumente und Gebäude bewertet und wenn: wie werden sie entschädigt? Laut der National Commission of Aserbaidschan bei der UNESCO sind 903 offiziell registrierte sowie 1647 nicht offiziell registrierte Monumente zerstört.
  3. Eine vergleichbare Frage ergibt sich bezüglich der Moscheen. Es gab in Berg-Karabach sowie den 7 Distrikten wohl 67 genutzte bzw. funktionsfähige Moscheen – 63 davon sind zerstört und 4 stark beschädigt.
  4. Die 7 aserbaidschanische Distrikte wurden „vollkommen freigesiedelt“ und derart „renaturalisiert“. Dabei wurden entgegen internationalem Recht u.a. erstens Rohstoffe (Holz, Erze usw.) aggressiv ausgebeutet und zweitens wurden diese Gebiete stark vermint und als Müllhalden auch für radioaktiv verstrahltes Material (möglicherweise auch von europäischen Drittstaaten?) genutzt. Sie stellen z.T. ein erhebliches Umweltrisiko dar. Diese Gebiete sind über Jahre hinaus nur teilweise besiedelbar und es fallen erhebliche Kosten an.
  5. Offen ist die infrastrukturelle Anbindung Schuschas und der befreiten Gebiete in Berg-Karabach. Erfolgt sie gesichert auch über den Lachin-Korridor? Unterliegt dann ganz Berg-Karabach faktisch einer russischen Kontrolle? Oder wird eine neue Infrastruktur gebaut?
  6. Offen ist auch der Umgang mit den von Armeniern begangenen Zerstörungen und Verwüstungen (nicht nur in Terter u.a. Orten), schließlich gab es keine Kriegserklärung seitens Armeniens oder Aserbaidschans.[i]

Hier liegen Schadensersatzansprüche in erheblichem Ausmaß vor. Eine Erstattung wird Aserbaidschan schwer eintreiben können. Armenien könnte – nicht nur als Demonstration eines gewollten friedlichen Neuanfanges – einen Entschädigungsfond einrichten, der aus dem armenischen Staatshaushalt (u.U. aus einem Weltbank-Kredit) und aus Einzahlungen seitens der Diaspora (in USA, speziell im südlichen Californien sowie in Frankreich usw.), die die armenischen Militärausgaben überwiegend getragen haben, sowie seitens Drittländer gespeist wird.

Den kulturellen und teilweisen ökologischen Genozid hätte die OSZE- Minsk-Gruppe großteils verhindern können und wohl auch müssen. Aserbaidschan hat die internationalen Organisationen stets über Zerstörungen usw. informiert. Die Minsk-Gruppe hätte es öffentlich und damit transparent machen können und müssen, um somit Druck auf die armenische Politik auszuüben. Aber es erscheint nicht vollkommen abwegig, dass die Mehrheit der Gruppen-Mitglieder davon ausgingen oder sogar anstrebten, daß die faktische Front bzw. Waffenstillstandslinie von 1994 letztlich zur finalen Grenze wird.

Entsprechend fühlte sich Armenien scheinbar sicher und war entsprechend zu keinem Zeitpunkt bereit, auch nur einen Distrikt an Aserbaidschan zurückzugeben.

Armenien hat derart die OSZE und insbesondere die Minsk-Gruppe genutzt und deren Glaubwürdigkeit und Reputation nahezu vollständig „zerstört“.

Aserbaidschan hat 27 Jahren auf das Recht vertraut und im Vertrauen auf das Völkerrecht, die teure Minsk-Gruppe sowie die Völkergemeinschaft sowie UN-Resolutionen usw. geduldig gewartet. Nun hat es kurz vor Ende einer „günstigen“ Periode in knapp zwei Monaten erreicht, was mit der Minsk-Gruppe in 27 Jahren auch nicht teil- oder annäherungsweise erreicht wurde. Aserbaidschan hat in anerkennenswerter Haltung dann zweifelsfrei sehr viel erreicht. Aber ob alle Bemühungen letztlich Frieden für Aserbaidschan bringen – bleibt nur zu hoffen. 

W.F.,[ii] Stand: 12.11.20

[i] Es ist hier nicht der Ort, um auf das Menschenbild  vieler Armenier, insbes. deren Sicht von Türken und der diesen gleichgestellten Aserbaidschanern sowie Formen der „Verteufelung“ einzugehen.

[ii]Zum Krieg um Berg-Karabach erschienen von Wilfried Fuhrmann:

  1. Zum Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan, 10.10.2020
  2. Aserbaidschans Kampf ums Völkerrecht, 26.10.2020
  • Schuscha und wie weiter?, 8.11.2020
  1. Der zweite Waffenstillstand: Frieden für Aserbaidschan?, 12.11.2020
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