Michael Reinhard Heß — Eine armenische Reaktion auf den Krieg

By Dr. Michael Reinhard Heß Янв31,2021
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Dr. Michael Reinhard Heß

Michael Reinhard Heß ist promovierter und habilitierter Turkologe. Thema der Habilitation waren Leben und Sprache des aserbaidschanischen Dichters İmadәddin Nәsimi (1370–1417).

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Zum Thema Karabach hat er die Bücher „Panzer im Paradies“ (Dr. Köster 2016) und „Karabakh from the 13th century to 1920“ (Gulandot, 2020) verfasst.

Statt sich Gedanken darüber zu machen, wie man einen dauerhaften Frieden mit den Nachbaren erreichen könnte, gräbt man in auf der armenischen Seite offenbar in denselben historischen Sümpfen, die die letzte Katastrophe herbeigeführt haben. Dazu gehört zum Beispiel der Satz: „Während der Sowjetzeit habe Armenien auch Bergkarabach verloren – und das ohne nachvollziehbaren Grund.“ aus dem hier verlinkten Beitrag.

Armenien als Staat entstand zum ersten Mal (seit dem Jahr 1375) am 28. Mai 1918 (sogenannte Ararat-Republik mit der Hauptstadt Eriwan). An dem 28. Mai 1918 wurde auch die Demokratische Republik Aserbaidschan (ADR mit ihrem russischen Kürzel) ausgerufen. Von diesem Tag an war Berg-Karabach Teil der ADR, und zwar innerhalb der Provinz von Elizavetpol´, dessen russischer Name am 30. Juni 1918 seinen alten und heutigen Namen Gәncә zurückerhielt.

Den durch die Niederlage des Osmanischen Reichs im Ersten Weltkrieg (Waffenstillstand von Mudros, 30. Oktober 1918) bedingten Abzug der osmanischen und deutschen Truppen ausnützend, drangen von Anfang November 1918 an verstärkt (vorher hatte es ähnliche Eingriffe aber auch schon gegeben) bewaffnete armenische Verbände, unter anderem unter der Führung von General Andranik Ozanian (arm.Անդրանիկ Թորոս Օզանեան Andranik T’oros Ōzanean, 1865-1927), in die gubernija von Gәncә vor und begingen zahlreiche grausame Massaker an der Zivilbevölkerung. Diese werden von der aserbaidschanischen Seite als Genozide eingestuft.

Am 15. Januar 1919 wurde das Generalgouvernement Karabach (russisch Karabachskoe Generalgubernatorstvo) als politisch der Demokratischen Republik Aserbaidschan zugehöriges Gebiet eingerichtet. Darin war Berg-Karabach enthalten. Die Aserbaidschaner setzten am 12. Februar 1919 Xosrov Paşa bəy oğlu Sultanov (1879-1947) als Generalgouverneur von Karabach ein und dieser trat kurz darauf auch seinen Dienst an. Diese Ernennung wurde von den Briten, die nach der Niederlage der Deutschen und Osmanen im Ersten Weltkrieg gemäß dem Waffenstillstand von Mudros die faktische politische und militärische Kontrolle über Aserbaidschan (und damit auch das Generalgouvernement Karabach) hatten, ausdrücklich bestätigt.

In der Folge kam es zu heftigen Kriegshandlungen zwischen den beiden Republiken Aserbaidschan und Armenien und zwischen irregulären Einheiten, nicht nur um Berg-Karabach, sondern auch um andere Territorien.

Nachdem die Sowjets 1920 die Herrschaft im Kaukasus übernommen hatten, setzten sie diesen Territorialkriegen bewusst ein Ende. Es folgten Verhandlungen, die in die Errichtung des Autonomen Gebiets Berg-Karabach (russisch: NKAO) im Juli 1923 als Teil der Sowjetunion mündeten. Nach 1920 gab es nur an einem einzigen Tag (!), nämlich dem 4. Juli 1921, eine Entscheidung des Plenums des Kaukasusbüros des ZKs der Bolschewiki-Partei, Berg-Karabach der Armenischen SSR zuzuweisen. Dieser Beschluss wurde allerdings schon einen Tag später auf einer weiteren Sitzung desselben Plenums des Kaukasusbüros widerrufen, und zwar endgültig. Es dauerte zwar noch zwei Jahre, bis diese Revision endgültig durch die Errichtung der NKAO formalisiert wurde, aber die Würfel waren da schon endgültig gefallen. Unabhängig von der Fragwürdigkeit aller vorausgehenden armenischen Ansprüche auf Berg-Karbach war Armenien war ab dem 5. Juli 1921 dort bis zum Ende der Sowjetunion endgültig aus dem Spiel gewesen.

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Als die Sowjets ihre Herrschaft im Kaukasus etablierten (Ausrufung der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik am 28. April 1920 und der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik am 29. November 1920) war Berg-Karabach nicht Teil Armeniens und niemals gewesen: Vor dem 28. Mai 1918 wäre dies sowohl faktisch als auch juristisch unmöglich gewesen, weil es „Armenien“ nicht gab. Ab dem 28. Mai 1918 war Berg-Karabach auch juristisch ein Teil Aserbaidschans, zuerst der Demokratischen Republik Aserbaidschan, ab dem 28. April 1920 der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik.

Die Zugehörigkeit Berg-Karabachs zu Aserbaidschan blieb während der gesamten Sowjetära, bis zu deren Ende der Sowjetunion (1991), erhalten, mit der möglichen Ausnahme jenes einen famosen Tags im Juli 1921.

Wenn also angesichts einer – nur aufgrund eines binnen 24 Stunden sogleich wieder revidierten, vorübergehenden Beschlusses zu begründenden –, rein theoretischen Zugehörigkeit Berg-Karabachs zu Armenien für maximal einen Tag im Verlauf der 71 Jahre Sowjetherrschaft davon gesprochen wird, Armenien habe Berg-Karabach „ohne nachvollziehbaren Grund“ „verloren“, finde ich das nicht nachvollziehbar. Tatsächlich war es genau andersherum: Berg-Karabach, das vor dem einen bewussten Tag im Juli 1921 niemals zu Armenien gehört hatte, konnte von diesem auch nicht „verloren“ werden. Von 1923 bis 1991 war die NKAO unbestritten ein Teil der Aserbaidschanischen SSR. Ist das nicht bedeutender als ein einziger Tag?

Beunruhigender als die Unausgewogenheit der historischen Betrachtung finde ich an dem eingangs zitierten Satz seine unterschwellige Botschaft. Sie lautet: „Wenn Berg-Karabach an Armenien angeschlossen wird, dann wird alles besser.“ Jeder Mensch mit einem Funken Verstand und Realismus muss wissen, dass dies niemals der Fall sein wird. Dass jeder Versuch, sich etwas, das man auf aserbaidschanischem Staatsgebiet „verloren“ zu haben glaubt, anzueignen, die bereits viel zu lange sich drehende Spirale des sinnlosen, grausamen Sterbens auf beiden Seiten nur noch weiter verlängern wird. Statt aus der Vergangenheit neue Kriege herbeizuholen, sollte man lieber versuchen, in der Gegenwart den Frieden zu suchen.

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