Bergkarabach: Willkürliche Grenzziehung von Josef Stalin

By Asif Masimov Ноя 3, 2020
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In der Perzeption der deutschen Medien zum Bergkarabach-Konflikt bildet als Klassiker natürlich der Verweis auf Stalin, der diese Region Aserbaidschan zugeschlagen haben soll. Im Anhang dieses Schreibens wird ein Archivdokument beigefügt, das eindeutig bestätigt, dass die Region Bergkarabach innerhalb Aserbaidschans bleiben soll. Aus der Abschrift dieses Dokuments wird nun dieser entscheidende Punkt übersetzt: Am 5. Juli 1921 fand die Tagung des Kaukasischen Büros (Kavbüro) statt. Dort wurde entschieden, die Lage Bergkarabachs innerhalb Aserbaidschans beizubehalten.

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„Ausgehend von der Notwendigkeit der Friendssicherung zwischen Muslimen und Christen und aufgrund der ökonomischen Verbundenheit von Berg- und Talkarabach mit Aserbaidschan, wird beschlossen, Bergkarabach innerhalb Aserbaidschans zu belassen und der Region mit dem administrativen Zentrum Schuscha, das Teil der autonomen Oblast ist, eine breite Autonomie zu gewähren.“[1]

Interessanterweise stimmte Josef Stalin bei dieser Entscheidung nicht ab. Es mag sein, dass Stalin auf den Ausgang der Entscheidung Einfluss hatte. Die Tatsache, dass in dem Dokument die Zugehörigkeit des Gebietes innerhalb Aserbaidschans eindeutig schwarz auf weiß formuliert wurde, kann hier aber nicht negiert werden. Die seitens der Armenier erfundenen Aussagen „Aserbaidschan zugeschlagen“, „[…] zugesprochen“, „[…] angeschlossen“ usw. werden leider vor Veröffentlichung durch die deutschen Journalisten nicht weiter überprüft und somit als Fake News ganz selbstverständlich weiterverbreitet.

Vier der Tagungsteilnehmer entschieden sich für diese Vorgehensweise, drei Teilnehmer stimmten enthalten.[2] Es handelte sich also nicht um eine willkürliche Entscheidung Stalins.

Durch die aufgeführten Schwerpunkte wird deutlich, dass bei dieser Tagung überhaupt nicht diskutiert wurde, ob Bergkarabach Aserbaidschan zugeteilt werden muss. Dennoch findet man diesen Streitpunkt während der Tagung vom 4. Juli 1921 für Armenien.

[1] Zit. nach RGASPI (Russisches Staatsarchiv für sozio-politische Geschichte), F.64, Op.1, D.1, L.125.

[2] Gulieva, D. P.: K istorii obrazovanija Nagorno-Karabachskoj Avtonomnoj Oblasti Azerbajdžanskoj SSR 1918-1925, Dokumenty i Materialy, Baku, 1989, S. 59.

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