Appell der Botschaft der Republik Aserbaidschan in der Bundesrepublik Deutschland an die deutschen Medien

By Asif Masimov Сен30,2020
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Botschaft der Republik Aserbaidschan

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Hubertusalle 43, 14193 Berlin Tel: +49 (30) 2191613 Fax: +49 (30) 21916152 E-mail: berlin@mission.gov.az                                                            http://www.berlin.mfa.gov.az

Berlin, den 30. September 2020

 

Sehr geehrte Journalisten und Journalistinnen,

sehr geehrte VertreterInnen der deutschen Medien,

Angesichts der zahlreichen Meldungen über die erneute Eskalation des Bergkarabach- Konfliktes zwischen Armenien und Aserbaidschan in den deutschen Medien möchten wir sie auf zwei Aspekte aufmerksam machen. 

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In einigen Beiträgen, die sich vor allem auf dpa stützen, wird der Bergkarabach-Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan immer wieder als ein „religiöser Konflikt“ dargestellt. Die ständige Gegenüberstellung im Sinne von „muslimisches Aserbaidschan gegen christliches Armenien“ durch deutsche Journalisten schürt nicht nur tradierte Stereotypen und Feindbilder in der deutschen Gesellschaft, sondern erweckt den falschen Eindruck, es handele sich hier um eine Art „Clash of Civilizations“. Eine solche Darstellung ist nicht nur falsch, sondern im Hinblick auf die Ursachen und Interessen in diesem Konflikt völlig irreführend. Natürlich ist es faktisch richtig, dass in Armenien fast nur Bürger christlichen Glaubens leben und die Einwohner Aserbaidschans mehrheitlich Muslime sind. Aber der heutige Konflikt um Berg-Karabach zwischen Armenien und Aserbaidschan brach im Verlauf des Zerfalls der Sowjetunion aus, als unter dem Deckmantel der Forderung nach nationaler Selbstbestimmung armenische territoriale Ansprüche gegenüber der Republik Aserbaidschan erhoben wurden. Auch renommierte deutsche Wissenschaftler betonen immer wieder, dass es um einen territorialen, „sezessionistischen“ Konflikt, geht, der zwar entlang ethnisch-religiöser Gruppenzuschreibungen und -identitäten ausgetragen bzw. propagandistisch angeheizt wird, aber letztlich die Annexion aserbaidschanischen Staatsterritoriums bedeutet. Aus unserer Sicht darf man diese Aspekte nicht vermischen, denn auf diese Weise heizt man radikal-religiöse Kräfte nur noch an.

In anderen Beiträgen wird davon gesprochen „Berg-Karabach sei während der Sowjetzeit Aserbaidschan zugeschlagen worden“. Den Autoren solcher Aussagen wäre dringend empfohlen die historischen Ereignisse der modernen Staatsgründung von Georgien, Armenien und Aserbaidschan genauer zu recherchieren. Alle drei südkaukasischen Staaten begründeten 1918 ihr Staatsterritorium auf russischen Gouvernements-Grenzen, Berg-Karabach war Teil des Gouvernements Elizavetpol (heutiges Gandscha in Aserbaidschan) und kein Teil Armeniens oder unabhängig. Im Bestand der bürgerlichen Republik Aserbaidschan erfolgte die Sowjetisierung und im Kontext bolschewistischer Nationalitätenpolitik wurde Berg-Karabach (wie vielen anderen administrativen Einheiten in der ehemaligen Sowjetunion) ein Autonomiestatus verliehen (wie ihn z.B. die hunderttausenden Aserbaidschaner in Armenien nie erlangten!). In der Entscheidung des Kaukasischen Büros der Kommunistischen Partei vom 5. Juli 1921 wurde genannt: „Im Hinblick auf die Unentbehrlichkeit der wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Berg- und Talkarabach und seiner ständigen Verbindungen mit Aserbaidschan muss Berg-Karabach in den Grenzen der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik VERBLEIBEN.“ Wenn wir um Vermeidung von historischem Suggestivjournalismus bitten, sollte grundsätzlich beachtet werden, dass die historische Zugehörigkeit eines Gebiets im Völkerrecht nur eine untergeordnete Rolle spielt, obwohl die Zugehörigkeit von Berg- Karabach zu Aserbaidschan aus geschichtlicher Sicht auch eindeutig ist. Verbindlich sind internationale Verträge und Beschlüsse internationaler Organisationen. So haben die Vereinte Nationen, UN-Mitgliederstaaten, unter anderem auch die Bundesrepublik Deutschland die Republik Aserbaidschan in den Grenzen der ehemaligen Sowjetrepublik Aserbaidschan einschließlich Berg-Karabach anerkannt, wurde die territoriale Integrität Aserbaidschans unter anderen in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1993, des Europarates 2005, des Europäischen Parlaments 2013 etc., bekräftigt. Zudem geht es auch nicht nur um Berg-Karabach, sondern auch um die umliegenden sieben Regionen, die ebenfalls armenisch besetzt sind und nie zur Verwaltungseinheit Berg-Karabach gehörten! Aserbaidschan hat niemals verweigert, der Region Berg-Karabach mit den dort lebenden Armeniern eine höchstmögliche Form von Autonomie im Rahmen der territorialen Integrität Aserbaidschans einzuräumen. Aber dieses Angebot Aserbaidschans wurde wie ein Rückkehrrecht für 1 Million aserbaidschanische Flüchtligen und Binnenvertrieben von armenischer Seite immer wieder abgelehnt. Es musste von allen, das Recht Aserbaidschans akzeptiert und respektiert, die Hoheit über sein international anerkanntes Territorium wiederherzustellen.

Hintergrundinformation: Infolge des Berg-Karabach-Konfliktes zwischen Armenien und Aserbaidschan ist insgesamt ein Fünftel des Staatsterritoriums von Aserbaidschan – Berg- Karabach und sieben umliegende Gebiete – seit ca. 30 Jahren durch armenische Militärs besetzt. Noch eine Million Aserbaidschaner leben in den restlichen Gebieten Aserbaidschans als Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge. Die internationale Gemeinschaft forderte in vier UN-Sicherheitsresolutionen 1993 Armenien auf, die völkerrechtswidrige Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete zu beenden und den Hunderttausenden aserbaidschanischen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Heimkehr zu ermöglichen. Die Weltgemeinschaft, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, betrachten die Berg- Karabach-Region und umliegende Bezirke als Hoheitsgebiet Aserbaidschans. Der Deutsche Bundestag forderte 2009 die Umsetzung der UN-Resolutionen. Die Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan unter Vermittlung der Minsk-Gruppe der OSZE waren bisher ergebnislos. Eine neue Qualität erlangte der Konflikt durch Kampfhandlungen im Juli 2020 als mit der Region Tovuz die aserbaidschanische Staatsgrenze außerhalb des okkupierten Territoriums angegriffen wurde. Am 27. September 2020 eskalierte die Lage entlang der Frontlinie zwischen den Streitkräften Armeniens und Aserbaidschans aufgrund einer weiteren Provokation der armenischen Seite. Zurzeit werden heftige Gefechte in den besetzten Territorien durchgeführt.

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